Reklamationen und Rücksendungen

REKLAMATIONSORDNUNG DER GESELLSCHAFT PANDORA TRAVEL S.R.O.

  1. GRUNDLEGENDE BESTIMMUNGEN
    1. Diese Reklamationsordnung der Gesellschaft Pandora Travel s.r.o., mit Sitz in Žerotínova 1739/66, Žižkov, 130 00 Prag 3, IdNr.: 243 09 141, eingetragen im Handelsregister beim Stadtgericht in Prag, Aktenzeichen C 195326 („Verkäufer“), regelt die grundlegenden gegenseitigen Rechte und Pflichten des Käufers im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Rechten aus mangelhafter Leistung oder der Beschaffenheitsgarantie (Reklamation) beim Abschluss von Kaufverträgen mittels Fernkommunikationsmitteln, insbesondere über die Weboberfläche des Online-Shops unter der Adresse https://store.oktagonmma.com/.
    2. Diese Reklamationsordnung ist integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers („Geschäftsbedingungen“). Sofern in diesem Dokument nicht anders angegeben, haben die hier verwendeten Begriffe dieselbe Bedeutung wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Rechte und Pflichten, die weder durch diese Reklamationsordnung noch durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind, richten sich nach den geltenden Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik. Der Käufer ist verpflichtet, sich noch vor der Bestellung der Ware mit dieser Reklamationsordnung und den Geschäftsbedingungen vertraut zu machen.
  2. RECHTE AUS MANGELHAFTER LEISTUNG UND BESCHAFFENHEITSGARANTIE
    1. Ist der Käufer Verbraucher, kann er einen Mangel, der sich an der Ware innerhalb von zwei (2) Jahren ab Übernahme zeigt, rügen, sofern nicht anders vereinbart; hat der Käufer den Mangel gegenüber dem Verkäufer berechtigt gerügt, läuft die Frist nach dem vorherigen Satz nicht für die Dauer, während derer der Käufer die Sache nicht nutzen kann. Der Verkäufer haftet dem Käufer dafür, dass die Ware bei der Übernahme mangelfrei ist. Der Verkäufer haftet dem Käufer insbesondere dafür, dass im Zietpunkt der Übernahme:
      1. die Ware der vereinbarten Beschreibung, Art und Menge sowie der Beschaffenheit, Funktionalität, Kompatibilität und anderen vereinbarten Eigenschaften entspricht;
      2. die Ware für den Zweck geeignet ist, für den sie der Käufer verlangt und dem der Verkäufer zugestimmt hat; und
      3. die Ware mit dem vereinbarten Zubehör und den Nutzungsanweisungen geliefert wird.
    2. Sofern der Verkäufer den Käufer vor dem Abschluss des Kaufvertrags nicht gesondert darauf hinweist, dass sich eine Eigenschaft der Ware unterscheidet, und der Käufer dem nicht ausdrücklich zustimmt, haftet der Verkäufer dem Käufer neben den vereinbarten Eigenschaften im Sinne des Artikels 2.1 dafür, dass die Ware:
      1. für den Zweck geeignet ist, zu dem Waren dieser Art gewöhnlich verwendet werden, auch im Hinblick auf Rechte Dritter, Rechtsvorschriften, technische Normen oder Verhaltenskodizes der jeweiligen Branche, sofern technische Normen fehlen;
      2. in Menge, Beschaffenheit und sonstigen Eigenschaften, einschließlich Lebensdauer, Funktionalität, Kompatibilität und Sicherheit, den üblichen Eigenschaften von Waren derselben Art entspricht, die der Käufer vernünftigerweise erwarten kann, auch im Hinblick auf öffentliche Äußerungen des Verkäufers oder einer anderen Person in der Vertragskette des Verkäufers, insbesondere in der Werbung oder auf der Kennzeichnung. An eine öffentliche Äußerung nach dem vorherigen Satz ist der Verkäufer nicht gebunden, wenn er nachweist, dass er diese nicht kannte oder dass sie im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags in einer zumindest gleichwertigen Weise, wie sie abgegeben wurde, berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte;
      3. mit Zubehör, einschließlich der Verpackung und anderen Nutzungsanweisungen, geliefert wird, die der Käufer vernünftigerweise erwarten kann; und
      4. in Beschaffenheit oder Ausführung der Probe oder dem Muster entspricht, die der Verkäufer dem Käufer vor dem Abschluss des Kaufvertrags zur Verfügung gestellt hat.
    3. Zeigt sich ein Mangel der Ware innerhalb eines (1) Jahres ab Übernahme, wird vermutet, dass die Ware bereits bei der Übernahme mangelhaft war, es sei denn, dies ist mit der Art der Ware unvereinbar; diese Frist läuft nicht für die Dauer, während derer der Käufer die Sache nicht nutzen kann, falls er den Mangel berechtigt gerügt hat.
    4. Handelt der Käufer beim Abschluss des Kaufvertrags im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit (bzw. ist der Käufer kein Verbraucher), beträgt die Frist zur Geltendmachung von Rechten aus mangelhafter Leistung bei Waren 12 Monate.
    5. Für den Fall, dass der Kaufvertrag, der Garantieschein (Garantiebedingungen), die Werbung oder die Verpackung der Ware unterschiedliche Dauern der Garantiefrist bestimmen, gilt die längste von ihnen.
    6. Dem Käufer stehen keine Rechte aus mangelhafter Leistung zu, wenn er den Mangel selbst verursacht hat.
    7. Als Mangel der Sache gilt nicht die Abnutzung der Sache, die durch ihren gewöhnlichen Gebrauch verursacht wird, oder bei einer gebrauchten Sache und einem Sammlerstück (Memorabilienstück) die Abnutzung, die dem Maße ihrer vorherigen Nutzung entspricht.
    8. Weist die Sache einen Mangel auf, kann der Käufer dessen Beseitigung verlangen. Er kann nach seiner Wahl die Lieferung einer neuen mangelfreien Sache oder die Reparatur der Sache verlangen, es sei denn, die gewählte Art der Mängelbeseitigung ist unmöglich oder im Vergleich zu einer anderen Art mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden; dies wird insbesondere unter Berücksichtigung der Bedeutung des Mangels, des Wertes, den die Sache ohne den Mangel hätte, und der Frage beurteilt, ob der Mangel auf die andere Art ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Käufer beseitigt werden kann.
    9. Der Verkäufer kann die Beseitigung des Mangels verweigern, wenn sie unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, insbesondere unter Berücksichtigung der Bedeutung des Mangels und des Wertes, den die Sache ohne den Mangel hätte.
    10. Der Verkäufer beseitigt den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nach dessen Rüge so, dass er dem Käufer keine erheblichen Unannehmlichkeiten verursacht, wobei die Art der Sache und der Zweck, für den der Käufer die Sache gekauft hat, berücksichtigt werden.
    11. Zur Beseitigung des Mangels übernimmt der Verkäufer die Sache auf eigene Kosten. Erfordert dies die Demontage der Sache, deren Montage im Einklang mit der Art und dem Zweck der Sache erfolgte, bevor sich der Mangel zeigte, führt der Verkäufer die Demontage der mangelhaften Sache und die Montage der reparierten oder neuen Sache durch oder trägt die damit verbundenen Kosten.
    12. Übernimmt der Käufer die Sache nicht innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem der Verkäufer ihn über die Möglichkeit der Übernahme der Sache nach der Reparatur benachrichtigt hat, steht dem Verkäufer eine Lagergebühr zu; vereinbaren die Parteien deren Höhe nicht, gilt die übliche Höhe als vereinbart.
    13. Der Käufer kann einen angemessenen Preisnachlass verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn:
      1. der Verkäufer die Beseitigung des Mangels verweigert hat oder sie nicht im Einklang mit den Artikeln 2.9 und 2.10 durchgeführt hat;
      2. sich der Mangel wiederholt zeigt;
      3. der Mangel eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt; oder
      4. aus der Erklärung des Verkäufers oder aus den Umständen offensichtlich ist, dass der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Käufer beseitigt wird.
    14. Der angemessene Preisnachlass wird als Differenz zwischen dem Wert der Sache ohne Mangel und dem Wert der mangelhaften Sache, die der Käufer erhalten hat, ermittelt.
    15. Der Käufer kann nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mangel der Sache unerheblich ist; es wird vermutet, dass der Mangel nicht unerheblich ist.
    16. Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, erstattet der Verkäufer dem Käufer den Kaufpreis unverzüglich zurück, nachdem er die Sache erhalten hat oder nachdem der Käufer ihm nachgewiesen hat, dass er die Sache zurückgesandt hat. Als Nachweis für die Rücksendung der Sache gilt die Vorlage eines Einlieferungsbelegs (insbesondere eines Aufgabescheins mit Angabe der Sendungsverfolgungsnummer), aus dem der Bezug zur konkret zurückgegebenen Sendung eindeutig hervorgeht. Der Verkäufer ist berechtigt, den Käufer um Ergänzung der zur Identifizierung der zurückgesandten Sendung erforderlichen Daten zu bitten, insbesondere der Bestellnummer, des Versanddatums oder der Aufgabe- bzw. Sendungsverfolgungsnummer, falls dies erforderlich ist, um zu überprüfen, dass die Rücksendung der Ware erfolgt ist.
    17. Die in dieser Reklamationsordnung genannten Bestimmungen finden keine Anwendung, wenn:
      1. der Mangel bereits im Zeitpunkt der Übernahme vorhanden war und für einen solchen Mangel ein Nachlass auf den Kaufpreis vereinbart wurde;
      2. der Mangel vom Käufer verursacht wurde und infolge einer unsachgemäßen Handhabung oder Pflege der Ware entstanden ist;
      3. der Mangel durch eine übermäßige Beanspruchung oder durch die Verwendung unter anderen als den der Ware entsprechenden angemessenen Bedingungen verursacht wurde;
      4. der Mangel vom Käufer verursacht wurde und infolge einer unrichtigen Nutzung, Lagerung oder einer unrichtigen Wartung im Widerspruch zu den Anweisungen des Verkäufers und des Herstellers oder durch einen anderen Eingriff des Käufers oder mechanische Beschädigung entstanden ist; oder
      5. der Mangel infolge eines äußeren Ereignisses außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers entstanden ist.
    18. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass, wenn die Ware durch einen Paketdienst oder einen anderen Transporteur geliefert wird, der Käufer verpflichtet ist, vor der Bestätigung der Übernahme die Unversehrtheit der Verpackung der Sendung sowie der Klebebänder zu überprüfen. Bei Zweifeln, ob die Sendung Mängel aufweist, ist der Käufer berechtigt, die Übernahme einer unvollständigen oder beschädigten Sendung zu verweigern.
  3. ABLAUF DES REKLAMATIONSVERFAHRENS
    1. Der Käufer ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich zu rügen, nachdem er die Möglichkeit hatte, die Ware zu untersuchen, und den Mangel bei aufgewendeter gebotener Sorgfalt hätte feststellen können, und zwar entweder durch Bezeichnung des Mangels oder durch Mitteilung, wie er sich äußert. Der Käufer ist insbesondere verpflichtet, die Ware bei der Übernahme ordnungsgemäß daraufhin zu untersuchen, ob sie quantitative oder qualitative Mängel aufweist.
    2. Der Käufer ist berechtigt, eine Reklamation beim Verkäufer in jeder seiner Betriebsstätten geltend zu machen, in der die Annahme der Reklamation im Hinblick auf das Sortiment der verkauften Waren möglich ist, gegebenenfalls auch an dessen Sitz; ist jedoch für die Reparatur eine andere Person bestimmt, die sich am Ort des Verkäufers oder an einem für den Käufer näher gelegenen Ort befindet, rügt der Käufer den Mangel bei der Person, die zur Durchführung der Reparatur bestimmt ist. Der Käufer ist berechtigt, eine Reklamation auch auf dem Postweg oder über die E-Mail-Adresse shop@oktagonmma.cz geltend zu machen. Der Käufer ist verpflichtet nachzuweisen, dass ihm das Recht zur Geltendmachung der Reklamation zusteht, insbesondere das Kaufdatum zu belegen, und zwar entweder durch Vorlage des Kaufbelegs, des Garantiescheins oder auf eine andere glaubwürdige Weise.
    3. Die Bearbeitung von Reklamationen erfolgt im Namen des Verkäufers durch die Gesellschaft ReturnGo Ltd., die vom Verkäufer mit der Abwicklung des Reklamationsverfahrens beauftragt wurde, und zwar über ein spezialisiertes Reklamationsportal. Die gesamte Kommunikation mit dem Kunden im Rahmen des Reklamationsverfahrens erfolgt über die E-Mail-Adresse shop@oktagonmma.cz. Die Rechte des Verbrauchers zur Geltendmachung einer Reklamation gegenüber dem Verkäufer gemäß Artikel 3.2 oben bleiben hiervon unberührt.
    4. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine schriftliche Bestätigung auszustellen, in der er das Datum angibt, an dem der Verbraucher die Reklamation geltend gemacht hat, den Inhalt der Reklamation, die vom Verbraucher gewünschte Art der Erledigung der Reklamation sowie die Kontaktdaten des Verbrauchers zum Zwecke der Mitteilung über die Erledigung der Reklamation.
    5. Die Reklamation einschließlich der Beseitigung des Mangels muss spätestens innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Tag der Geltendmachung der Reklamation erledigt werden und der Verbraucher muss darüber informiert werden, es sei denn, der Verkäufer vereinbart mit dem Käufer eine längere Frist. Wenn der Verkäufer die Reklamation innerhalb der festgelegten Frist nicht erledigt und den Käufer nicht über die Art ihrer Erledigung informiert, ist der Käufer als Verbrauchers berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder einen angemessenen Nachlass auf den Kaufpreis zu verlangen.
    6. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Verbraucher eine Bestätigung über das Datum und die Art der Erledigung der Reklamation, einschließlich einer Bestätigung über die Durchführung der Reparatur und deren Dauer, oder gegebenenfalls eine schriftliche Begründung für die Ablehnung der Reklamation auszustellen.
    7. Sofern der Käufer kein Verbraucher ist, findet die Frist gemäß Artikel 3.5 dieser Reklamationsordnung keine Anwendung, jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, Reklamationen innerhalb der kürzest möglichen Frist unter Berücksichtigung der fachlichen Prüfung der Ware durch den Verkäufer oder den Hersteller zu bearbeiten.
  4. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    1. Ein Käufer, der Verbraucher ist, hat das Recht auf eine außergerichtliche Beilegung eventueller Streitigkeiten (ADR) aus dem Vertrag mit dem Verkäufer gemäß §§ 20d ff. des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg., über den Verbraucherschutz, in der jeweils gültigen Fassung, und zwar über die Tschechische Handelsinspektion (www.coi.cz). Die außergerichtliche Beilegung einer Verbraucherstreitigkeit wird auf Antrag des Käufers eingeleitet, der insbesondere schriftlich, mündlich zu Protokoll oder elektronisch über das Online-Formular auf der Website der Tschechischen Handelsinspektion eingereicht werden kann. Keine der Bestimmungen dieses Artikels schließt die Möglichkeit des Käufers aus, sich mit seinem Anspruch an das zuständige Gericht zu wenden.
    2. Für die Geltendmachung einer Reklamation kann der Käufer das Muster-Reklamationsformular verwenden, das die Anlage zu dieser Reklamationsordnung bildet.
    3. Der Wortlaut dieser Reklamationsordnung kann vom Verkäufer jederzeit geändert oder ergänzt werden. Durch diese Bestimmung bleiben jedoch die Rechte und Pflichten unberührt, die aus Kaufverträgen entstanden sind, die vor dem Inkrafttreten der neuen Reklamationsordnung abgeschlossen wurden.
    4. Diese Reklamationsordnung wird am 01.08.2026 gültig und wirksam.

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